Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Visumspflicht
Für die meisten Staaten auf der Welt gilt eine sogenannte Visumspflicht. Dies bedeutet konkret, dass nicht jede beliebe Person in ein beliebiges Land einreisen darf, ohne zuvor die entsprechende Genehmigung dafür in Form des Visums erhalten zu haben. Diese Visumspflicht kann in besonders geregelten Fällen wegfallen. So braucht beispielsweise ein Bürger eines EU-Mitgliedstaates keine besondere Erlaubnis, um innerhalb der Europäischen Union von einem Staat in den anderen ein- oder auszureisen. Dies wurde nicht zuletzt mit dem sogenannten "Schengener Abkommen" manifestiert. Bereits vor dem Schengen-Abkommen, galten zwischen den meisten europäischen Staaten entsprechende Abkommen, dass bei Ein-und Ausreise die Visumspflicht entfällt. Bei der Visumspflicht handelt es sich nämlich nicht um eine Obliegenheit, die etwa von internationalen Stellen gefordert wird, sondern um eine eigene Entscheidung des jeweiligen Landes als Ausfluss seiner eigenen Souveränität. Daher liegt die Entscheidung darüber, ob ein Visum letztlich erteilt wird, allein bei dem jeweiligen Land, für das das Visum beantragt worden ist.
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Stand: 18.03.2011
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