Das Visum (Sichtvermerk) ist die amtliche Bestätigung, dass die Einreise, Ausreise oder der Aufenthalt in einem fremden Staat erlaubt wird. Die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt.
Viele Fragen beziehen sich auch auf die Visumerteilung für Deutschland. Grundsätzlich sind nach § 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz die Botschaften und Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung zuständig. Die Visumgebühr beträgt in der Regel 60 Euro.
Eine Besonderheit stellt das sog. Besuchervisum dar. Hier gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Erteilung des Visum. Grundsätzlich gilt, der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland muss finanziell abgesichert sein. Es dürfen für den Besuch keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden. Kann der Besucher die Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich ein in Deutschland wohnhafter Gastgeber zur Kostentragung verpflichten. Im Rahmen einer Beratung bei der Deutschen Anwaltshotline können Sie Ihr Risiko einer solchen Verpflichtungserklärung klären.
Die Anrufer erfahren von unseren Anwälten des Fachbereichs "Visum", welche Voraussetzungen für eine Visumerteilung notwendig sind, welche Formvorschriften zu beachten sind, was der Unterschied zwischen Geschäftsvisum und Touristenvisum ist, die Voraussetzungen eines Visums zur Eheschließung. Die verschiedenen Arten von Visa unterscheiden sich u.a. in der Gültigkeitsdauer. In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit einer Visum-Verlängerung.
Dabei liegt jeder persönliche Fall natürlich anders. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Stand: 23.11.2011
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Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Visum
Scheinehe in der Schweiz - Kann der Ehemann in Deutschland ein Visum beantragen? Frage: Bin Schweizerin und mit einem Mann aus dem Kosovo seit 1 1/2 Jahren verheiratet. Ihm wurde kein Einlass gewährt in die Schweiz: Grund Scheinehe. Wir sehen uns seit 2 Jahren nur 3 mal zu 3-4 Tage... Antwort: Sehr geehrter Mandantin,In der Sache selber muss ich Ihnen allerdings mitteilen, dass ich keine realistische Möglichkeit für Ihren Mann sehe, ein Aufenthaltsrecht für Deutschland zu erhalten.Da ...⇒ zum vollständigen Fall