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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Staatsangehörigkeitsgesetz

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) - früher RUSTAG - regelt die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.
Das neue StAG ist zum 01.01.2000 in Kraft getreten und wurde zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Aufenthaltgesetzes und weiterer Gesetze.

Nach dem StAG erhält ein Mensch die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt, unabhängig vom Geburtsort (§ 4). Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern erhält die deutsche Staatsangehörigkeit auch durch Geburt, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und Staatsangehöriger eines EU-Landes ist. Neben dem Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt kann die deutsche Staatsbürgerschaft auch durch Einbürgerung erlangt werden (§§ 8 ff.). Näheres wissen die Experten der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 23.03.2011
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