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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Staatsangehörigkeit

Die Zuständigkeit für die Entgegennahme und Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit hängt vom Bundesland ab, in dem der Ausländer wohnt.

Auskünfte über die zuständige Stelle kann man bei der Stadt- oder Kreisverwaltung oder aber auch bei der Ausländerbehörde erhalten. Im Ausland befindliche Antragsteller müssen sich in jedem Fall an die für den Wohnort zuständige deutsche Auslandvertretung wenden. Ein Ausländer der sich seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält, kann die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Erforderlich ist neben dem zeitlichen Moment, dass er ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen kann. Weiter muss Straflosigkeit, sowie Verfassungstreue gegeben sein, neben der Fähigkeit, sich selbst finanziell zu unterhalten.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 23.03.2011

   
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Frage: Besteht die Möglichkeit einer Einbürgerung für meinen Sohn und für mich (Mutter)?Darstellung des Falles : Seit 24 Jahren lebe ich mit einem Deutschen zusammen. Ich bin nicht verheiratet...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin,eine verbindliche Entscheidung der gestellten frage ist schwierig. Eine Einbürgerung vom Ausland her kann allein auf § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)gestütz ...⇒ zum vollständigen Fall

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