Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Staatsangehörigkeit
Die Zuständigkeit für die Entgegennahme und Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit hängt vom Bundesland ab, in dem der Ausländer wohnt.
Auskünfte über die zuständige Stelle kann man bei der Stadt- oder Kreisverwaltung oder aber auch bei der Ausländerbehörde erhalten. Im Ausland befindliche Antragsteller müssen sich in jedem Fall an die für den Wohnort zuständige deutsche Auslandvertretung wenden. Ein Ausländer der sich seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält, kann die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Erforderlich ist neben dem zeitlichen Moment, dass er ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen kann. Weiter muss Straflosigkeit, sowie Verfassungstreue gegeben sein, neben der Fähigkeit, sich selbst finanziell zu unterhalten.
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Stand: 23.03.2011
Durchwahl zum Thema Staatsangehörigkeit (Ausländerrecht)
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Umzug in die Türkei Nürnberg (D-AH) - Ein arbeitsloser Deutscher, der zwecks Jobaufnahme in die Türkei umsiedeln will, kann im Rahmen der Förderung einer Arbeitsaufnahme nicht mehr mit der Übernahme der Umzugskosten durch die deutschen Sozialbehörden rechnen. Auf diese geänderte Rechtslage hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ...weiter lesen
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Nürnberg (D-AH) - Ein arbeitsloser Deutscher, der zwecks Jobaufnahme in die Türkei umsiedeln will, kann im Rahmen der Förderung einer Arbeitsaufnahme nicht mehr mit der Übernahme der Umzugskosten durch die deutschen Sozialbehörden rechnen. Auf diese geänderte Rechtslage hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hingewiesen (Az. L 19 AS 1006/10 B ER).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, will ein verwitweter Türke deutscher Staatsangehörigkeit mit seinen drei minderjährigen Kindern in die Türkei umsiedeln. Der Mann ist hier wegen der erforderlichen Betreuung seiner Kinder nicht mehr in der Lage, eine Vollzeittätigkeit auszuüben. Er hat aber in der Türkei Familienangehörige, die sich um die Kinder kümmern könnten. Und da ihm jetzt in Izmir auch eine unbefristete Vollzeitarbeitsstelle angeboten wurde, wollte er dorthin ausreisen. Jedoch sei es ihm finanziell nicht möglich, die Umzugskosten in Höhe von durchschnittlich rund 7.500 Euro zu tragen. Weshalb er bei der Arbeitsbehörde beantragte, diesen Betrag im Rahmen einer Förderung der Arbeitsaufnahme für ihn zu übernehmen.
Allerdings vergebens. Zwar kann der Träger der Grundsicherung die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit mindestens 15 wöchentlichen Arbeitsstunden auch im Ausland fördern. Doch das Sozialgesetzbuch beschränkt diese Förderungsmaßnahme ausdrücklich auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die Schweiz sowie einen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Zu letzteren gehören das Fürstentum Liechtenstein, Island und Norwegen. Die Türkei kommt in dieser Aufzählung nicht vor.
Das war übrigens bis zum 31.12.2008 noch anders, als in den damaligen Regelungen Bezieher von Arbeitslosengeld die Umzugskosten des reinen Transports zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland ohne räumliche Begrenzung erstattet bekommen konnten. Dafür bezieht jetzt die neue Fassung des Gesetzes auch weitere Ausgaben wie beispielsweise Beförderungsauslagen, doppelte Mietaufwendungen, Reiskosten usw. ein - allerdings eben nicht mehr für jedes Land auf dieser Erde.
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