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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pass

Der Reisepass oder Pass ist ein amtlicher Ausweis, der in der Regel von den jeweiligen Behörden oder Konsularbehörden des Staates der eigenen Staatsangehörigkeit ausgestellt wird. Der Pass erfüllt eine wichtige Ausweis- und Identitätsfunktion. Er legitimiert den Inhaber gegenüber staatlichen Behörden und auch gegenüber Privaten wie etwa Banken. Der Pass dient jedoch vor allem als Reisedokument und ermöglicht die Ausreise und Einreise in Staaten.

Ab einem gesetzlich vorgeschriebenen Alter ist abhängig von dem Rechtssystem eines Staates, der Besitz oder das Mitführen eines Passes oder Ausweises zwingend. In Deutschland ist das Mitführen eines Passes nach § 1 des Passgesetzes bei Grenzübertritt vorgeschrieben. Drittstaatsangehörige dürfen nach dem Aufenthaltsgesetz grundsätzlich in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nur einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind (vgl. § 3 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetz sowie § 8 des Freizügigkeitsgesetz). Auch die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass die Passpflicht nach § 3 des Aufenthaltsgesetzes erfüllt wird.

In Eilfällen, bei Verlust oder auch in anderen Situationen, kann ein so genannter Passersatz von den zuständigen stattlichen Stellen ausgestellt werden.

Zu allen Fragen betreffend den Pass und mit diesem zusammenhängenden Rechtsfragen berät Sie ein in diesem Rechtsgebiet erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen bereit.
Stand: 26.10.2011

   
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