Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Niederlassungsrecht
Das Niederlassungsrecht bildet den Kernbereich der Regelung zur Verwirklichung der Freizügigkeit von Personen in der europäischen Gemeinschaft. Die Niederlassungsfreiheit setzt das Recht auf Einreise und den Aufenthalt von natürlichen Personen im Gemeinschaftsgebiet voraus. Gesellschaften werden den natürlichen Personen für die Zwecke der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit gleichgestellt. Die Freiheit der Niederlassung ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmer den nach ökonomischen, sozialen und rechtlichen Aspekten günstigsten Wirtschaftsstandort frei wählen können.
Doch auch Personen die keine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union besitzen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen im Bundesgebiet niederlassen. Ausdruck des verfestigten Aufenthaltsrechts ist dabei der Aufenthaltstitel der Niederlassungserlaubnis. Dieser entspricht im Grunde dem früheren Aufenthaltstitel der Aufenthaltsberechtigung. Die Niederlassungserlaubnis ist ohne Auflagen oder Bedingungen versehen und in ihrer Gültigkeit unbefristet.
Weitere Fragen zum Niederlassungsrecht beantworten Ihnen unsere Kooperationsanwältinnen und -anwälte aus dem Ausländer- und Eurroparecht gerne. Stand: 31.03.2008
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