Fiktionsbescheinigung: Was ist das und wann gilt sie?

Eine Fiktionsbescheinigung gilt für Ausländer, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und die auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels warten. Sie ist also eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis. Lesen Sie hier alles, was Sie über die Fiktionsbescheinigung wissen müssen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wann gilt die Fiktionsbescheinigung?

Wann gilt die Fiktionsbescheinigung?

Ist beispielsweise sein Verlängerungsantrag rechtszeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beantragt worden, so gilt der Aufenthalt nach § 81 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) weiterhin als erlaubt, auch wenn sein Antrag noch nicht beschieden ist. Damit der zum Aufenthalt Berechtigte sein Recht zum berechtigten Aufenthalt nachweisen kann, gibt § 81 Abs. 5 AufenthG dem Ausländer unter anderem das Recht auf eine Fiktionsbescheinigung.

Was bewirkt die Fiktionsbescheinigung genau?

Mit einer Fiktionsbescheinigung kann der Ausländer ohne einen aktuellen Aufenthaltstitel zu besitzen, seine Berechtigung zum Aufenthalt nachweisen. Dem Ausländer ist nach § 81 Abs. 5 AufenthG eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen.

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