Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einreise
Die Einreise in ein anderes Land als Ausländer sollte grundsätzlich nur mit einem entsprechend vorher bei der jeweiligen Botschaft des Landes beantragten Visum erfolgen. Soweit ausnahmsweise keine Visumspflicht wie z. B. für EU-Staatsangehörige bei der Einreise in EU-Schengen Länder besteht, kann ohne weiteres mit einem Reisepass bzw. Personalausweis in das ausländische Land eingereist werden. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes kann zwar von einem erforderlichen vor der Einreise erfolgenden Visumsverfahren abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen. Diese Ausnahmen führen aber trotzdem zu Unannehmlichkeiten bei der Einreise und sollten nach Möglichkeit vermieden werden.
Im Einzelfall sollte man sich vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bei einer/m hier zugelassenen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt erkundigen, ob eine Visumspflicht besteht., z. B. bequem und schnell über die Deutsche Anwaltshotline. Stand: 23.11.2011