Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Deutsche Staatsbürgerschaft

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Deutsche Staatsbürgerschaft
(Ausländerrecht)
0900-1 875 003-114
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Ausländerrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Deutsche Staatsbürgerschaft

Die Deutsche Staatsbürgerschaft begründet die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zur Bundesrepublik Deutschland. Als Deutscher Staatsbürger ist man damit auch Inhaber von Rechten (wie z.B. Wahlrecht) und Pflichten (wie z.B. Schulpflicht, Wehrpflicht). Der Erwerb der Staatsbürgerschaft erfolgt entweder durch Geburt oder durch Einbürgerung. Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang die Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG).

Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag. Einen Anspruch auf Einbürgerung hat u.a., wer seit mindestens 8 Jahren Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis ist. Darüber hinaus muss er ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift nachweisen, seine eigene Staatsbürgerschaft aufgeben und sich zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen. Es darf kein Ausweisungsgrund etwa wegen begangener Straftaten vorliegen, wobei nur geringfügige und vereinzelte Verstöße gegen Strafvorschriften kein Einbürgerungshindernis darstellen.

Weitere Fragen zur deutschen Staatsbürgerschaft beantworten Ihnen gerne unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausländerrecht. Wir bieten die Beratung auch in englisch, russisch und türkisch an.
Stand: 15.04.2008
Durchwahl zum Thema Deutsche Staatsbürgerschaft (Ausländerrecht)0900-1 875 003-114
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Weitere Themen:

Schufaklausel Garagenverträge Straftaten Schulpflicht Antrag 
Spätaussiedlerrecht Pflichten Ausländerrecht Kündigungsfrist miete 
Sozialrecht Vermietung Zimmer Pachthöhe Aufenthaltserlaubnis 
Spätaussiedler Einbürgerung 
Folgende Urteile zum Thema Deutsche Staatsbürgerschaft könnten Sie interessieren

Schöffen müssen Deutsch sprechen
Nürnberg (D-AH) - Wer der deutschen Sprache nicht mächtig ist, hat auf der Schöffenbank eines deutschen Gerichts nichts zu suchen. Fehlendes eigenes Sprachverständnis kollidiert laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshof (Az. 2 StR 338/10) mit dem grundsätzlichen Prinzip der Mündlichkeit. Ein Laienrichter muss ...weiter lesen


Durchwahl zum Thema Deutsche Staatsbürgerschaft (Ausländerrecht)0900-1 875 003-114
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt

Schöffen müssen Deutsch sprechen

Nürnberg (D-AH) - Wer der deutschen Sprache nicht mächtig ist, hat auf der Schöffenbank eines deutschen Gerichts nichts zu suchen. Fehlendes eigenes Sprachverständnis kollidiert laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshof (Az. 2 StR 338/10) mit dem grundsätzlichen Prinzip der Mündlichkeit. Ein Laienrichter muss den Gang der gerichtlichen Auseinandersetzung akustisch wahrnehmen und in den durch Rede und Gegenrede gekennzeichneten Verlauf jederzeit selbst eingreifen können, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline .

Der zugrunde liegende Fall: Die Verurteilung zweier Straftäter, die einen Penny-Markt in Köln-Sürth mit vorgehaltener Gas-Pistole brutal ausgeraubt hatten, war unter Mitwirkung einer russlanddeutschen Schöffin zustande gekommen. Deren Sprachverständnis erwies sich nach eigenem Bekenntnis jedoch derart schlecht, dass sie etwa bei einem Telefonanruf des Strafkammer-Vorsitzendenden den Hörer an eine Kollegin weiterreichen musste. Trotzdem wurde die Hauptverhandlung mit ihr besetzt, wobei zu sämtlichen Sitzungen der Kammer extra eine Russisch-Dolmetscherin hinzugezogen wurde.

Deren Einsatz verursachte jedoch nicht nur erhebliche Zusatzkosten, sondern brachte auch keine Abhilfe - zumal damit ein schwer wiegenden Verstoß gegen das unverzichtbare Beratungsgeheimnis in den internen Kammerbesprechungen begründet wurde die masssive Kritik der obersten Bundesrichter.

Laut Gesetzestext darf ein Schöffenamt nur von Deutschen besetzt werden, was zwar die deutsche Staatsbürgerschaft voraussetzt, nicht aber zwingend die Beherrschung der deutschen Sprache. Doch nach ständiger Rechtsprechung könne ja auch ein blinder Richter nicht an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung mitwirken, da dies gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit verstößt. Insofern sah sich der Bundesgerichtshof wegen der unrechtmäßigen Mitwirkung der nicht deutsch sprechenden Schöffin gezwungen, das Urteil gegen die beiden Strafräuber aufzuheben und eine neue Verhandlung mit deutsch sprechendem Richterpersonal einzufordern.


Durchwahl zum Thema Deutsche Staatsbürgerschaft (Ausländerrecht)0900-1 875 003-114
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Alexandra Wimmer
Rechtsanwalt
Harald Urban
Rechtsanwalt
Volker Scheinert
Rechtsanwältin
Cathrin Meyer-Hennecke
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum