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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Deutsche Staatsbürgerschaft

Die Deutsche Staatsbürgerschaft begründet die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zur Bundesrepublik Deutschland. Als Deutscher Staatsbürger ist man damit auch Inhaber von Rechten (wie z.B. Wahlrecht) und Pflichten (wie z.B. Schulpflicht, Wehrpflicht). Der Erwerb der Staatsbürgerschaft erfolgt entweder durch Geburt oder durch Einbürgerung. Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang die Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG).

Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag. Einen Anspruch auf Einbürgerung hat u.a., wer seit mindestens 8 Jahren Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis ist. Darüber hinaus muss er ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift nachweisen, seine eigene Staatsbürgerschaft aufgeben und sich zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen. Es darf kein Ausweisungsgrund etwa wegen begangener Straftaten vorliegen, wobei nur geringfügige und vereinzelte Verstöße gegen Strafvorschriften kein Einbürgerungshindernis darstellen.

Weitere Fragen zur deutschen Staatsbürgerschaft beantworten Ihnen gerne unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausländerrecht. Wir bieten die Beratung auch in englisch, russisch und türkisch an.
Stand: 15.04.2008

   
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