Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bewilligung
Als Bewilligung werden bestimmte Verwaltungsakte und Bescheide im Verwaltungsrecht bezeichnet.
Voraussetzung für die Bewilligung ist regelmäßig, dass zuvor ein entsprechender Antrag an die zuständige Behörde oder das Gericht gestellt worden ist. Bekannt ist der Begriff der Bewilligung vor allem aus dem Bereich des Sozialrechts, in dem es regelmäßig zu Bewilligungen, z.B. von ALG oder ALG2 kommt, in Bereichen des Ausländerrechtes, wo der Aufenthalt eines Ausländers oder ein Visum bewilligt wird.
Zu vielen Fragestellungen, rund um die Bewilligung, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne weiter. Auch wenn auf Ihren Antrag statt einer Bewilligung eine Versagung ergangen sein sollte, können Sie hier wertvolle Tipps erlangen, wie Sie doch noch die gewünschte Leistung erhalten können.
Zum Thema "Bewilligung" erreichen Sie die Experten der Deutschen Anwaltshotline täglich von 7.00 bis 01.00 Uhr unter der Durchwahl 0900-1 875 000-22.
Stand: 01.02.2010
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