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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ausreise

Bei juristischen Fragen zum Thema Ausreise sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Ausländerrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

   
Info: Ausreise

Ausländer können aus dem Bundesgebiet frei ausreisen. Einem Ausländer kann die Ausreise in entsprechender Anwendung des § 10 Abs. 1 und 2 des Paßgesetzes vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537) untersagt werden. Im übrigen kann einem Ausländer die Ausreise aus dem Bundesgebiet nur untersagt werden, wenn er in einen anderen Staat einreisen will, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Dokumente und Erlaubnisse zu sein.
Das Ausreiseverbot ist aufzuheben, sobald der Grund seines Erlasses entfällt.

Ein Ausländer, der unerlaubt eingereist ist, soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Grenzübertritt zurückgeschoben werden. Ist ein anderer Staat auf Grund einer zwischenstaatlichen Übernahmevereinbarung zur Rückübernahme des Ausländers verpflichtet, so ist die Zurückschiebung zulässig, solange die Rückübernahmeverpflichtung besteht.
Ein ausreisepflichtiger Ausländer, der von einem anderen Staat rückgeführt oder zurückgewiesen wird, soll unverzüglich in einen Staat zurückgeschoben werden, in den er einreisen darf, es sei denn, die Ausreisepflicht ist noch nicht vollziehbar.
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