Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ausländergesetz
Ausländer ist, wer nicht Deutscher im Sinne des Art.116 Abs.1 GG ist. Die Rechtsstellung des Ausländers war bis 2005 im Ausländergesetz (AuslG) geregelt. Seitdem gilt das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Ausländerrecht ist das Recht der in Deutschland lebenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Es gibt europäische und bundesgesetzliche Regelungen, die durch Rechtsverordnungen, Richtlinien und Erlasse auf Landesebene ergänzt werden.
Das AufenthG regelt vor allem, unter welchen Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer die Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet erlaubt ist. Das AufenthG regelt aber auch die Beendigung bereits bestehender Aufenthalte, z.B. Ausweisungen. Das Ausländergesetz gibt denjenigen, die bleibeberechtigt sind, Rechtsansprüche, die sich aus dem jeweiligen Aufenthaltsstatus ergeben. Oberbegriff für alle Formen der Regelung des Aufenthaltes ist die Aufenthaltsgenehmigung.
Diese Vielfalt ist für einen juristischen Laien nur schwer zu durchschauen. Ein im Bereich Ausländerrecht erfahrener Anwalt kann gerade hier mit einer telefonischen Beratung bei fast allen konkreten Fragen sofort weiterhelfen! Stand: 26.10.2011