Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ausländerbehörde
Allgemeine Regelungen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen finden sich vor allem im "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz/AufenthG)", das zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist. Für alle aufenthaltsrechtlichen Fragen sowie Entscheidungen ist grundsätzlich die Ausländerbehörde zuständig. Die regionale Zuständigkeit der Ausländerbehörde richtet sich nach dem tatsächlichen oder beabsichtigten Aufenthaltsort des Ausländers. Der Antrag auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit ist bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Im Rahmen des Verfahrens wird auch die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer zu dem Antrag gehört. In der Praxis muss man immer wieder feststellen, dass erhebliche Probleme bereits im Verwaltungsverfahren bestehen. Viele Antragsteller sind sich ihrer Rechte nicht bewusst und können daher auf Maßnahmen der Ausländerbehörde nicht richtig reagieren. Dabei ist gerade im Ausländerrecht eine fundierte Kenntnis der verwaltungsrechtlichen und ausländerrechtlichen Hintergründe erforderlich.
Die die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie direkt am Telefon bei allen Problemen mit der Ausländerbehörde und bei Fragen zum Aufenthaltsrecht und Ausländerrecht.
Behörde deckt Scheinehe per Peil-Sender am Familienauto auf Nürnberg (D-AH) - Lässt die Ausländerbehörde an einem Privat-Pkw heimlich einen Peilsender anbringen, um so den Seitensprüngen des der Scheinehe verdächtigten Autofahrers auf die Schliche zu kommen, dann verstößt das nicht ...weiter lesen