Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema AufenthG
Das Gesetz über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (AufenthaltsG/EWG) ist durch das am 1.1.2005 in Kraft getretene Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) ersetzt worden.
Um für die Freizügigkeit von Unionsbürgern ein Signal zu setzen wurde die Aufenthaltserlaubnis für Unionsbürger abgeschafft. Bürger der EU erhalten ab dem 1.1.2005 eine Bescheinigung ihres Aufenthaltsrechts. Schon nach früher geltendem Ausländerrecht hatten die Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine privilegierte Stellung inne. Für sie galt das am 31.1.1980 in Kraft getretene AufenthaltsG/EWG.
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