Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Aufenthaltsstatus
Der Aufenthaltsstatus verfestigt sich für Ausländer, die mindestens seit 5 Jahren im Bundesgebiet wohnen oder als minderjährig eingereiste Ausländer seit 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und wirtschaftlich und gesellschaftlich integriert sind.
Diese haben in der Regel einen Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Anspruch auf eine Aufenthaltsberechtigung hat in der Regel, wer seit 8 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Bei einem entsprechenden Antrag sind vorzulegen der Reisepass des Heimatlandes, ein Einkommensnachweis (Verdienstabrechnungen der zurückliegenden 3 Monate) und der Mietvertrag. Weitere, eventuell beizubringende Unterlagen werden dann im Detail von der Behörde erläutert. In der Regel ist noch bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zu beantragen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 10.02.2011