Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Aufenthaltsstatus
Der Aufenthaltsstatus verfestigt sich für Ausländer, die mindestens seit 5 Jahren im Bundesgebiet wohnen oder als minderjährig eingereiste Ausländer seit 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und wirtschaftlich und gesellschaftlich integriert sind.
Diese haben in der Regel einen Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Anspruch auf eine Aufenthaltsberechtigung hat in der Regel, wer seit 8 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Bei einem entsprechenden Antrag sind vorzulegen der Reisepass des Heimatlandes, ein Einkommensnachweis (Verdienstabrechnungen der zurückliegenden 3 Monate) und der Mietvertrag. Weitere, eventuell beizubringende Unterlagen werden dann im Detail von der Behörde erläutert. In der Regel ist noch bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zu beantragen.
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Stand: 10.02.2011
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Frage: 1. Können wir als ausländische Studierende die Bonuscard in Anspruch nehmen? Wir sind eine junge Familie mit einem Kind, das in Deutschland geboren wurde.
2. Können wir Kindergeld in Anspruch nehmen... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,
die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt ihren Einwohnern die Bonus-card, wenn bestimmte Einkomnmensgrenzen nicht überschritten werden. Die Einkommensgrenze bei einem Paar mit einem Kind liegt bei 1530 €/Monat. Damit dürften Sie von Ihrem Einkommen her wahrscheinlich zu ...⇒ zum vollständigen Fall
Frage: 1. Können wir als ausländische Studierende die Bonuscard in Anspruch nehmen? Wir sind eine junge Familie mit einem Kind, das in Deutschland geboren wurde. 2. Können wir Kindergeld in Anspruch nehmen?
Antwort: Sehr geehrte Mandantin,
die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt ihren Einwohnern die Bonus-card, wenn bestimmte Einkomnmensgrenzen nicht überschritten werden. Die Einkommensgrenze bei einem Paar mit einem Kind liegt bei 1530 €/Monat. Damit dürften Sie von Ihrem Einkommen her wahrscheinlich zum Kreis der Berechtigten gehören.
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Bonus-card an eine bestimmte Nationalität oder einen bestimmten Aufenthalststatus geknüpft ist.
Detailinformationen finden Sie im Internet unter den Suchwörtern "bonus-card; Stuttgart".
Ob ausländische Eltern in Deutschland Kindergeld beziehen können, hängt entscheidend von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Grundsätzlich sind diejenigen kindergeldberechtigt, die eine Erwerbserlaubnis haben. Ergänzend sind aber auch diejenigen kindergeldberechtigt, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 16 und 17 AufenthG (Studium; Ausbildungszweck)besitzen. Ich gehe davon aus, dass letzteres bei Ihnen der Fall ist, so dass Sie aus diesem Grunde auch kindergeldberechtigt sind.
Ich darf weiter darauf hinweisen, dass Sie unter diesen Voraussetzungen auch Anspruch auf das staatliche Elterngeld haben. Sie sollten daher entsprechende Anträge stellen.
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer
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