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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Aufenthaltsgenehmigung

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Aufenthaltsgenehmigung

Den aus dem früheren Ausländergesetz stammenden Begriff der Aufenthaltsgenehmigung kennt das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht mehr. An seine Stelle ist der Begriff des Aufenthaltstitels getreten (§ 4 AufenthG). Er umfasst heute das Visum, die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis. Weitere Informationen finden Sie unter diesen Stichpunkten.

Für erste Auskünfte zum Ausländerrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte im Rahmen der telefonischen Rechtsberatung zur Verfügung. Schwierigere Fragen stellen Sie bitte schriftlich, damit Sie die Antwort schriftlich "schwarz auf weiß" durch die E-Mail Beratung erhalten.
Stand: 23.03.2011

   
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Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Aufenthaltsgenehmigung

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