Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Aufenthaltsgenehmigung
Den aus dem früheren Ausländergesetz stammenden Begriff der Aufenthaltsgenehmigung kennt das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht mehr. An seine Stelle ist der Begriff des Aufenthaltstitels getreten (§ 4 AufenthG). Er umfasst heute das Visum, die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis. Weitere Informationen finden Sie unter diesen Stichpunkten.
Für erste Auskünfte zum Ausländerrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte im Rahmen der telefonischen Rechtsberatung zur Verfügung. Schwierigere Fragen stellen Sie bitte schriftlich, damit Sie die Antwort schriftlich "schwarz auf weiß" durch die E-Mail Beratung erhalten. Stand: 23.03.2011
Interessante Beiträge zum Thema Aufenthaltsgenehmigung
Chinesischer Spezialitätenkoch kein ausländischer Experte Nürnberg (D-AH) - Über Geschmäcker lässt sich bekanntlich streiten. Nicht aber darüber, dass ein profaner, wenn auch chinesischer Spezialitäten-Koch, der dank seiner Herkunft zwar exotische Gaumengenüsse zuzubereiten versteht, ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Aufenthaltsgenehmigung
Philippinischer Staatsbürger plant Einreise nach Deutschland Frage: Meine 26-jährige philippinische Bekannte ist seit letztem Sommer, also ein Jahr in Deutschland mit einer begrenzten Aufenthaltsgenehmigung (Arbeitgeber ist genannt) bis 15.9.2009. Sie ist Erzieherin... Antwort: Der philippinische Staatsbürger darf nur dann nach Deutschland einreisen, wenn ihm von der deutschen Botschaft auf den Philippienen eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erteilt worden ist ...⇒ zum vollständigen Fall
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Ausländer Frage: Im Februar 2010 siedelte ich nach 25 Jahren Tätigkeit im Entwicklungsdienst von Santiago de Chile nach Köln über. Selber bin ich Deutscher, meine Frau (Heirat 1993) ist Chilenin und Kroati... Antwort: Aus Sicht der deutschen Ausländerbehörden ist es letztlich gleich, ob sich Ihre Frau mit chilenischem oder kroatischem Pass um eine Aufenthaltserlubnis bemüht. In beiden Fällen handel ...⇒ zum vollständigen Fall