Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht
Bei dem Aufenthaltsbestimmungsrecht handelt es sich um einen Teilbereich des Sorgerechts. Ein Antrag auf Regelung des Aufenthaltsbestimmungs- und Erziehungsrechts bietet sich stets dann an, wenn zwar erhebliche Meinungsverschiedenheiten der Parteien über Aufenthalts- und Erziehungsfragen bestehen, die Eignung des anderen Partners zur Ausübung der elterlichen Sorge ansonsten jedoch nicht in Abrede gestellt werden soll. Im Einzelfall kann es auch psychologisch einfacher sein, dem anderen Elternteil Teilbereiche der elterlichen Sorge streitig zu machen, als ihm das Sorgerecht ganz entziehen zu wollen. Häufig weichen die Familiengerichte selbst auf diese Teilregelung aus, um es dem betroffenen Elternteil leichter zu machen, sich in die Notwendigkeit einer Sorgerechtsregelung zu fügen oder aber auch, um die Wirkung der Übertragung des vollständigen Sorgerechtes einzuschränken.
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