Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Asylrecht
Das Asylrecht ist als Grundrecht in Art. 16 a I GG verankert. Inhaltlich wird das Asylrecht über das Aufenthaltsgesetz konkretisiert. Wessen Leben oder Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe einschließlich des Geschlechts oder wegen seiner politischen Überzeugung durch einen Hoheitsträger (Staat, eine Partei oder durch eine sonstige Organisation, welche auf dem Staatsgebiet oder auf Teilen desselben Hoheitsgewalt ausübt), bedroht ist, genießt demnach ein Recht auf Asyl. Der Verfolgung durch Hoheitsträger steht die Verfolgung durch Privatpersonen gleich, wenn der Hoheitsträger nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Verfolgung abzustellen und keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht. Zu beachten ist, dass der Asylantrag erst mit der persönlichen Meldung des Asylsuchenden bei der für die Bearbeitung seines Asylantrages zuständigen Außenstelle des Bundesamtes rechtswirksam gestellt ist. Eine schriftliche Antragstellung ist nicht möglich.
Für Fragen zu dem Thema "Asylrecht" stehen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline unter der Durchwahl 0900-1 875 001-860 zur Verfügung.
Stand: 18.03.2011