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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zahnarzthaftung

Die Problematik der Haftung aufgrund einer vermeintlich fehlerhaften Behandlung betrifft auch die Zahnarzthaftung.
Eine spezielle gesetzliche Grundlage für Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung gibt es nicht. Grundlage für die Haftungsansprüche aus Zahnarzthaftung bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die detaillierten Voraussetzungen der Haftung des Zahnarztes sind nicht gesetzlich geregelt sondern wurden im Laufe der Jahre von der Rechtsprechung anhand der Entscheidung konkreter Fälle entwickelt. Dies bewirkt, dass die Rechtsmaterie insbesondere für den juristischen Laien relativ unübersichtlich ist. Nur bei Kenntnis der einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen ist es deshalb möglich, die Voraussetzungen der Zahnarzthaftung richtig zu beurteilen.
Wichtig ist, dass der Zahnarzt dem Patienten lediglich eine Behandlung unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der zahnärztlichen Heilkunde schuldet. Er ist nicht verpflichtet, einen Heilungserfolg herbeizuführen. Allerdings gibt es hierzu zahlreiche Besonderheiten, insbesondere im Bereich der Prothetik.
Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Zahnarzthaftung sollte aufgrund der komplexen medizinischen Hintergründe und der umfangreichen rechtlichen Grundlagen nur nach vorheriger Beratung durch einen auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie direkt am Telefon zu Ansprüchen aus Zahnarzthaftung.
Stand: 10.02.2011

   
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