Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schönheitsoperation
Aus der Presse erfahren wir ständig, welche gesundheitlichen Risiken bei einer Schönheitsoperation drohen können. Aus juristischer Sicht besteht bei einer Schönheitsoperation eine Vielzahl von Rechtsfragen, die im Vorfeld zu klären sind. So stellt eine Schönheitsoperation eine nicht medizinisch notwendige Verlangensleistung Patienten dar, die in der Rechnung als solche gekennzeichnet sein muss. Die Kosten der Schönheitsoperation müssen von der Krankenversicherung der Regel nicht übernommen werden. Auch hiervon kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel in begründeten Einzelfällen, wenn eine schönheitschirurgischen Leistung medizinisch notwendig ist. Vor der Operation besteht eine Pflicht des behandelnden Arztes zu besonders umfassender und sorgfältiger Aufklärung. Dieser. Denn entscheidend sein, wenn der Patient aufgrund eines Behandlungsfehlers gegen den Arzt oder gegen die Klinik Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend macht. Aufgrund des komplexen medizinischen Hintergrundes und der Vielzahl der betroffenen Rechtsgebiete (Krankenversicherungsrecht, Vertragsrecht, Arzthaftungsrecht) empfiehlt sich eine rechtzeitige anwaltliche Beratung durch einen im Medizinrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen bereits in der telefonischen Rechtsberatung die wichtigsten Fragen zum Thema Schönheitsoperation beantworten.
Stand: 10.02.2011
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