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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Notgemeinschaft

Eine Notgemeinschaft ist ein Zusammenschluss medizingeschädigter Patienten, die selbst oder nahe Angehörige durch ärztliche Behandlungsfehler geschädigt sind und deren Folgen zur Genüge erfahren haben. Sie verstehen sich als Selbsthilfegruppe. Solche Selbsthilfegruppen bilden sich immer dann, wenn von der staatlichen Seite Versäumnisse und Wahrnehmungsausfälle festgestellt werden müssen. Die Notgemeinschaften sind sich in allen Bundesländern einig, dass die institutionelle Unabhängigkeit von staatlichen und halbstaatlichen Organisationen gewahrt werden muss. Die Notgemeinschaften haben sich folgende Aufgaben gestellt:

1.Unterstützung von Medizingeschädigten Patienten und Unfallopfern bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüchen.
2.Information über mögliche Vorgehensweise im Schadensfall.
3.Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation geschädigter Patienten.
4.Durchsetzung eines modernen Patientenschutzgesetzes, entsprechend dem Stand der Medizin.
5.Dokumentation von Schadensfällen.
6.Förderung eines partnerschaftlichen Arzt-Patientenverhältnisses.
Wer bei sich einen Behandlungsfehler vermutet kann er neben der Einschaltung eines auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes auch überlegen, ob er sich einer Notgemeinschaft anschließt.

Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen bereits in der telefonischen Rechtsberatung helfen, eine Notgemeinschaft zu finden. Zudem können erste rechtliche Fragen zum Arzthaftungsrecht geklärt werden.
Stand: 26.11.2010

   
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