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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Medizingeschädigte

Die Problematik der Haftung aufgrund einer vermeintlich fehlerhaften ärztlichen Behandlung füllt immer wieder die Schlagzeilen der aktuellen Presse.
Die Durchsetzung von Ansprüchen aus Arzthaftung für den Patienten oftmals sehr schwer ist, schließen sich viele Medizingeschädigte zu Interessengruppen zusammen um dort ihre Erfahrungen auszutauschen.
Eine spezielle gesetzliche Grundlage für Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung gibt es nicht. Grundlage für die Haftungsansprüche aus Arzthaftung bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und der zwischen Arzt bzw. Klinik und Patient geschlossene Behandlungsvertrag.
Die detaillierten Voraussetzungen der Arzthaftung sind nicht gesetzlich geregelt sondern wurden im Laufe der Jahre von der Rechtsprechung anhand der Entscheidung konkreter Fälle entwickelt. Dies bewirkt, dass die Rechtsmaterie für Medizingeschädigte relativ unübersichtlich ist. Nur bei Kenntnis der einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen ist es deshalb möglich, die Voraussetzungen der Arzthaftung richtig zu beurteilen.
Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Arzthaftung sollte aufgrund der komplexen medizinischen Hintergründe und der umfangreichen rechtlichen Grundlagen nur nach vorheriger Beratung durch einen auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Medizingeschädigte direkt am Telefon zu allen Haftungsfragen.

Stand: 10.02.2011

   
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