Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fehldiagnose
Eine Fehldiagnose kann schwerwiegende Folgen für den Patienten haben, an denen der Patient oft viele Jahre oder ein Leben lang leidet. Allerdings stehen dem Patienten, der aufgrund einer Fehldiagnose einen Schaden erlitten hat, Ansprüche gegen den behandelnden Arzt zu. Aus rechtlicher Sicht ist zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt ein Vertragsverhältnis zu Stande gekommen. Dieses wurde durch die falsche Behandlung des Patienten verletzt. Daher stehen dem Patienten im Falle einer falschen Behandlung durch einen Arzt neben den deliktischen Ansprüchen auch vertragliche Ansprüche zu. Der Patient, der mit einer falschen ärztlichen Behandlung konfrontiert ist, sollte sich unverzüglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, wenn der Erfahrung im Arzthaftungsrecht hat. Denn wenn tatsächlich eine Fehldiagnose nachzuweisen ist, und dem Patienten dadurch ein Schaden entstanden ist, stehen dem Patienten Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatzansprüche zu. Dabei muss aber genau geprüft werden, ob es sich tatsächlich um einen Diagnosefehler handelt, der für den beim Patienten aufgetretenen Schaden kausal geworden ist.
Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen bereits in der telefonischen Rechtsberatung klären, ob es sinnvoll ist, Ansprüche geltend zu machen oder nicht. Zudem können sie Ihnen wertvolle Hinweise geben, wie Sie sich im Schadensfall verhalten sollten..
Stand: 26.11.2010
Schmerzensgeld für Kindesentzug Nürnberg (D-AH) - Behauptet eine Kinderklinik zu Unrecht, die Ursache der Verletzung einer Patientin könne nur eine Kindesmisshandlung sein, steht nach der Aufklärung des Falls dem Kind und seinen Eltern ein erhebliches Schmerzensgeld ...weiter lesen