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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fehlbehandlung

Eine Fehlbehandlung (auch Behandlungsfehler, nicht mehr gebräuchlich: Kunstfehler) ist eine in die physische oder psychische Sphäre des Betroffenen eingreifende Maßnahme, welche nicht nach
den Regeln des medizinischen Standards (früher: der ärztlichen Heilkunst) durchgeführt wird.

Als Fehlbehandlung sind Eingriffe anzusehen, die sich nach den berufsfachlich umzusetzenden Grundsätzen und Regeln der medizinischen Wissenschaft im Zeitpunkt der Behandlung als objektiv unsachgemäß darstellen.

Der Behandelnde schuldet dem Patienten grds. eine derartige Qualität der Maßnahme, dass diese ausreichend ist, um den medizinisch notwendigen Erfolg zu gewährleisten. Sorgfalt bei der Ermittlung der Krankengeschichte, bei der Untersuchung, der Erhebung von Befunden, der Diagnose, der Indikationsstellung, der Therapiewahl, der Arbeitsteilung während der Behandlung sowie der Aufklärung vor dem Eingriff ist im Allgemeinen die nötige Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Behandlung und bildet den Maßstab für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers.

Nicht maßgeblich ist, ob der Patient gesundet ist, obwohl es landläufig gerne als Fehlbehandlung gewertet wird, wenn eine Krankheit nicht geheilt werden kann.


Bei Fragen zur Fehlbehandlung wird Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline in der Regel binnen weniger Minuten helfen und das weitere Vorgehen aufzeigen können.
Stand: 03.12.2010

   
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