Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema falsche Behandlung
Eine falsche ärztliche Behandlung kann schwerwiegende Folgen für den Patienten haben. Aus rechtlicher Sicht ist zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt ein Vertragsverhältnis zu Stande gekommen. Dieses wurde durch die falsche Behandlung des Patienten verletzt. Daher stehen dem Patienten im Falle einer falschen Behandlung durch einen Arzt neben den deliktischen Ansprüchen auch vertragliche Ansprüche zu. Der Patient, der mit einer falschen ärztlichen Behandlung konfrontiert ist, sollte sich unverzüglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, wenn der Erfahrung im Arzthaftungsrecht hat. Denn wenn tatsächlich eine falsche Behandlung des Patienten nachzuweisen ist, stehen dem Patienten Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatzansprüche zu. Hierzu muss der Patient aber den Nachweis erbringen, dass es sich tatsächlich um eine falsche Behandlung gehandelt hat. Um dies beurteilen zu können, müssen die ärztlichen Behandlungsunterlagen genau studiert und möglicherweise durch ein Sachverständigengutachten beurteilt werden.
Darüber hinaus muss aus rechtlicher Sicht beachtet werden, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen sehr kurz sind. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um abzuklären, ob und welche Ansprüche bestehen.
Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen bereits in der telefonischen Rechtsberatung klären, ob es sinnvoll ist, Ansprüche geltend zu machen oder nicht. Zudem können sie Ihnen wertvolle Hinweise geben, wie Sie sich im Schadensfall verhalten sollten.
Stand: 26.11.2010
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