Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Behandlungsvertrag
Zwischen Arzt und Patient kommt zu Beginn der Behandlung regelmäßig ein Behandlungsvertrag zustande. Dieser wird in vielen Fällen nicht schriftlich und ausdrücklich, sondern mündlich und durch schlüssiges Verhalten geschlossen. Der Behandlungsvertrag ist ein Sonderfall des Dienstvertrages. Die §§ 611 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind anzuwenden.
Die Einordnung als Dienstvertrag ist wichtig, denn bei einem Dienstvertrag wird, anders als bei einem Werkvertrag, nur die Behandlung als Dienstleistung, aber kein Erfolg geschuldet.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 14.06.2010
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