Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arzthaftung
Die Arzthaftung beinhaltet die Schadensersatzpflicht des behandelnden Arztes für die Folgen seiner schuldhaft fehlerhaft durchgeführten medizinischen Behandlung.
Ein solcher Behandlungsfehler ist gegeben, wenn der Arzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erheblich verletzt hat. Ein Schadensersatzanspruch eines Patienten richtet sich gegen den behandelnden Arzt oder unter Umständen auch gegen das Krankenhaus, in welchem er behandelt wurde, und wird durch eine vertragliche oder deliktische Haftung begründet.
Diese bestimmt sich im Wesentlichen nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die konkreten Haftungsgrundsätze werden durch die Rechtsprechung der Gerichte geprägt.
Hierbei ist jeder Behandlungsfehler in seinem konkreten Einzelfall gesondert und sehr sorgfältig zu prüfen. Mittels einem Anruf bei einer unserer Kooperationsanwältinnen oder einem unserer Kooperationsanwälte können Sie bereits in Kürze eine Einschätzung, ob Sie als Arzt oder ein Arzt für Sie in die Haftung genommen wird, erhalten.
Stand: 05.02.2008