Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arzthaftpflicht
Ein Arzt oder eine behandelnde Einrichtung haftet grundsätzlich für die Fehler und den Schaden, die / der schuldhaft von ihr bei der Behandlung von Patienten begangen werden. Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, Berufshaftpflichtversicherungen abzuschließen, die im Falle eines solchen Fehlers des Arztes oder der Einrichtung den Schaden übernehmen. Naturgemäß entsteht oftmals Streit darüber, ob der Arzt überhaupt einen Fehler gemacht hat, da Ärzte dazu neigen, dies zu bestreiten; oftmals werden Fehler sogar vertuscht.
Wenn ein Fehler feststeht, muss geprüft werden, ob er verschuldet geschehen ist. Ein unglücklicher Behandlungsverlauf allein reicht noch nicht aus, um zu einer Haftung des Arztes zu gelangen, sondern vielmehr muss das Problem des Patienten aus einem Fehler herrühren; der Fehler muss dem Arzt im Bestreitensfall, der praktisch immer vorliegt, nachgewiesen werden.
Eine erste Abstimmung, ob ein Behandlungsfehler bei Ihnen vorliegen kann, kann in der Regel binnen weniger Minuten am Telefon geschehen; dort wird Ihnen auch das weitere Vorgehen in Ihrem Fall erklärt werden, damit Sie ihre Rechte ordnungsgemäß wahrnehmen können.