Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arztfehler
Entspricht die vorgenommene ärztliche Versorgung nicht dem medizinischen Standard, dann spricht man vom so genannten Arztfehler oder Behandlungsfehler.
Einen solchen unaufgefordert zu offenbaren, ist Rechtspflicht des Arztes. Da dies in der Regel jedoch nicht geschieht, sehen sich Patienten oft unüberwindlichen Hürden ausgesetzt, denn sie müssen trotz ihres oft nur laienhaften Wissens den Behandlungsfehler nachweisen. Grundsätzlich sollte dieser aussichtslos scheinende Kampf aber dennoch angetreten werden, denn von selbst wird weder ein Arzt, eine Versicherung noch eine Klinik einen möglichen Arztfehler untersuchen. Schließlich haften die Ärzte für die erfolgten Fehler auf Schadensersatz und mitunter auch auf Schmerzensgeld.
Fragen zum Arzthaftungsrecht beantworten Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne telefonisch oder per E-Mail.