Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ärztepfusch
Ärztepfusch ist der etwas saloppe Ausdruck für einen Ärztefehler bzw. Behandlungsfehler. Der Begriff "Ärztepfusch" wird in der Regel von Juristen eher nicht benutzt sondern findet sich eher in realistischen Beiträgen über ärztliche Behandlungsfehler. Juristisch gesehen handelt es sich beim Ärztepfusch um einen ärztlichen Behandlungsfehler. Ein Behandlungsfehler ist ein Verstoß gegen den Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient bzw. Klinik und Patient und stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten dar. In vielen Fällen ist der Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten durch eine vorherige Einwilligung des Patienten gerechtfertigt. Dies wird in der Regel dann der Fall sein, wenn der Patient vor der Behandlung ausreichend und rechtzeitig aufgeklärt wurde und er den ärztlichen Eingriff gewünscht hat. Wie geht der ärztliche Eingriffe weiter als die Einwilligung des Patienten, kann dies zu einer Schadensersatzpflicht des Arztes oder der Klinik gegenüber dem Patienten führen, welcher neben dem Schadensersatz auch ein angemessenes Schmerzensgeld beanspruchen kann. Der Nachweis eines ärztlichen Behandlungsfehlers ist Grund der komplexen technischen Sachverhalte und der schwierigen Rechtssituation meist sehr schwierig und teuer. Es empfiehlt sich daher, mögliche Ansprüche durch einen im Arzthaftungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen bereits in der telefonischen Rechtsberatung wichtige Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung eines Behandlungsfehlers geben. Stand: 10.02.2011