Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Planungsfehler
Der Begriff des Planungsfehlers findet sich überwiegend im Bereich des privatrechtlichen Baurechts bzw. genauer im Bereich der Architektenhaftung.
Planungsfehler des Architekten können erhebliche Kosten des Bauherrn verursachen, für die der Architekt sodann in der Haftung steht. Im Einzelnen unterscheidet man zwischen technischen und wirtschaftlichen Planungsfehlern. Beispiele für technische Planungsfehler sind unzureichende oder gar fehlende Schall- und/oder Wärmedämmung, fehlerhafte Konstruktion eines Flachdachs, ungenügend ausgebildete Dehnfugen. Wirtschaftliche Planungsfehler des Architekten können beispielsweise vorliegen, wenn das mit dem Bauherrn vereinbarte Kostenlimit bzw. die vorgegebene Bausumme nicht eingehalten oder Fehler bei der Kostenermittlung vorliegen.
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Wie haftet ein Architekt bei Planungsfehlern? Manfred Geißen aus Berlin fragt:
Wofür ist ein Architekt verantwortlich?
Rechtsanwältin Gota Guérin-Kettern aus Wiesbaden antwortet:
Architekten sind für eine fehlerfreie Planung verantwortlich ...weiter lesen