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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Architektenverordnung

Anders als in Österreich gibt es in Deutschland keine "Architektenverordnung" . Auch das europäische Recht kennt eine derartige "Architektenverordnung" nicht. In Deutschland gibt es lediglich ein Musterarchitektengesetz (MAarchG) in der Fassung vom September 2006, das als Vorbild für die Architektengesetze der Bundesländer dient. Das bedeutet, dass jedes Bundesland als Folge der föderalen Struktur der Bundesrepublik ein eigenes Architektengesetz hat, das die Einzelheiten zur Berufsausübung der Architekten enthält. Insbesondere sind darin jeweils geregelt die Voraussetzungen für den Erwerb der Berufsbezeichnung "Architekt", die Organisation der Berufsausübung der Architekten und ihre Berufspflichten.

Weitere Ausführungen rund um das Architektenrecht, beispielsweise hinsichtlich Architektenvergütung, Architektenvertrag, Architektenleistung oder Architektengesetz finden Sie unter den jeweiligen Schlagwörtern.

Einzelfallfragen hierzu beantworten Ihnen gerne unsere Expertinnen und Experten aus dem Architektenrecht. Rufen Sie uns an und halten Sie alle vorliegenden Unterlagen bereit.
Stand: 28.10.2011

   
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