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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Architektenrecht

Das Architektenrecht umfasst im Wesentlichen drei Rechtsgebiete. Das sind das allgemeine Werkvertragsrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB, in dem die Rechte und Pflichten des Architekten und seines Bauherren geregelt sind. Hinzu kommt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI, in der für bestimmte Architektenleistungen bestimmte Preise festgelegt sind. Außerdem gibt es noch die Architektengesetze der verschiedenen Bundesländer, in denen den Architekten bestimmte Berufsaufgaben und -pflichten vorgeschrieben sind.

Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen, die in den meisten Bundesländern beispielsweise für Bauingenieure nicht besteht. Außerdem ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes so, dass ein Vertrag mit einem Ingenieur, der behauptet Architekt zu sein, für den Bauherren wegen eines Irrtums über die Qualifikationen seines Vertragspartners anfechtbar ist. Es macht also Sinn, bei den Architektenkammern nachzufragen, ob ein bestimmter Architekt tatsächlich mit den entsprechenden Qualifikationen in die Architektenliste eingetragen ist.

Beim Fällen, die das Architektenrecht betreffen, geht es oft um erhebliche Beträge. Ein kurze telefonische Beratung mit einem Rechtsanwalt, dessen Kompetenzschwerpunkt auch im Architektenrecht liegt, verschafft meist sofort Klarheit über die Rechtslage und über eventuell notwendige weitere rechtliche Schritte.
Stand: 27.07.2011

   
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Honorar eines Architekten - Abrechnung und Formerfordernisse
Frage: Ich bin Architektin und selbstständig tätig.Für eine Erbengemeinschaft habe ich zwei Aufgabengebiete bearbeitet. Sie besitzen ein Mehrfamilienwohnhaus mit Denkmalschutz / Fassade. Eine de...
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