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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Architektenleistung

Bei den meisten größeren Bauvorhaben beauftragt der Bauherr einen Architekten oder Bauingenieur mit der Erstellung eines Plans, oftmals auch mit der Ausführung, Planung und Überwachung der Baumassnahme.
Nach dem erteilten Auftrag richten sich der Umfang der vom Architekten zu erbringenden Leistung, seiner Vergütung (geregelt in der HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und danach auch seine Haftung im Falle von Fehlern und Mängeln.

Ob in Ihrem speziellen Fall der beauftragte Architekt / Bauingenieur seinen Auftrag erfüllt hat oder ob ein Fall fehlerhafter Leistung und damit ein Fall der Architektenhaftung vorliegt oder seine Leistung ordnungsgemäß abgerechnet hat, darüber kann Sie ein zugelassener Rechtsanwalt meist in wenigen Minuten am Telefon beraten. In komplexeren Fällen wird er Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung wichtige Informationen für das weitere Vorgehen in Ihrem Fall geben.
Stand: 19.11.2010

   
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Honorar eines Architekten - Abrechnung und Formerfordernisse
Frage: Ich bin Architektin und selbstständig tätig.Für eine Erbengemeinschaft habe ich zwei Aufgabengebiete bearbeitet. Sie besitzen ein Mehrfamilienwohnhaus mit Denkmalschutz / Fassade. Eine de...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin,bei einem Betrag von 1000,-- Euro liegt in einem Fall eines Prozesses das Prozeskostenrisiko, also der Betrag den der Verlierer zu zahlen hat bei um die 1.000,-- €, etwas darunter ...⇒ zum vollständigen Fall

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