Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wiedereinstellungsklage
Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sich oftmals die Frage nach der Wirksamkeit und den Chancen eines rechtlichen Vorgehens dagegen.
Die Wirksamkeit und die Anforderungen an eine Kündigung hängen von der Größe des Betriebs, dem Zeitpunkt des Einstiegs des Arbeitnehmers, seiner Beschäftigungsdauer, dem Arbeitsvertrag, sonstigen Vereinbarungen sowie davon ab, ob es sich um eine betriebs- oder personenbezogene Kündigung handelt. Daneben gibt es zahlreiche weitere Faktoren, die in besonderen Fällen zu berücksichtigen sind.
Wichtig ist, dass ab Erhalt der Kündigung in schriftlicher Form eine dreiwöchige nicht verlängerbare Klagefrist zu laufen beginnt, innerhalb der eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Anderenfalls wird die Kündigung rechtswirksam.
Ziele des Vorgehens gegen eine Kündigung können die Wiedereinstellung, die Einhaltung der Kündigungsfrist, bessere Ausstiegsbedingungen oder eine Abfindung sein.
Ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist und erfolgreich sein kann, beantworten Ihnen unsere Anwälte gerne telefonisch oder per E-Mail. Stand: 21.04.2011