Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Weiterbildungsgesetz
Der Bereich der Weiterbildung fällt wie der der Schulen und Universitäten in die Zuständigkeit der Bundesländer. Es gibt daher mehrere Weiterbildungsgesetze, die jeweils ein Bundesland betreffen.
Geregelt werden u.a. Aspekte wie Förderung der Weiterbildung, Einbindung ins Bildungssystem, Trägerschaft und Finanzierung. Finanzielle Unterstützung für arbeitslose Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen gibt es bundeseinheitlich unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuches (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung. Die Weiterbildung wird vor allem durch die Bundesagentur für Arbeit wahrgenommen. Gemäß § 104 SGB IX hat die Bundesagentur für Arbeit die Aufgabe die Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung durchzuführen. Außerdem obliegt dieser auch die Aufgabe die Beratung der Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen wahrzunehmen.
Sollten auch Sie weitere Rückfrage rund um das Thema Weiterbildungsgesetz haben, stehen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline via Telefon oder auch E-Mail-Beratung jederzeit zu Ihrer Verfügung. Stand: 27.08.2010