Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Weiterbeschäftigung
Nach einer ungerechtfertigten Kündigung des Arbeitgebers kann ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz auf Weiterbeschäftigung klagen.
In der Regel hat der gekündigte Arbeitnehmer auch einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwürdigende Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen. Außer im Falle einer offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Ungewissheit über den Ausgang des Kündigungsprozesses ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers für die Dauer des Prozesses.
Dieses überwiegt in der Regel das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers bis zu dem Zeitpunkt, in dem im Kündigungsprozess ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Urteil ergeht.
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Stand: 29.07.2008
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