Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wechselschicht
Der Begriff der Wechselschicht ist juristisch dem Bereich des Arbeitsrechts zuzurechnen, welches dem Zivilrecht im weiten Sinne zuzuordnen ist. Ausgangspunkt der Wechselschicht ist dabei die Einteilung des Arbeitsablaufs in Schichten oder Dienste, denen die Arbeitenden zugeteilt werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es bestimmte Dienstleistungen, wie den ärztlichen Notfalldienst, aber auch einen Betrieb rund um die Uhr am Laufen zu halten. Bei der Wechselschicht wechseln sich die Arbeitnehmer regelmäßig mit der Wahrnehmung der Schichten ab, sodass auf eine Mehrzahl von Frühschichten eine solche von Spätschichten folgen kann. Eine bestimmte Folge kann dabei, vor allem im Hinblick auf Nachtschichten gesetzlich oder durch Tarifverträge vorgeschrieben sein. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 16.08.2010