Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vorstellungsgepräch
Ein Vorstellungsgespräch dient in aller Regel dazu, den Bewerber näher kennenzulernen und um feststellen zu können, ob er für die ausgeschriebene Stelle des Unternehmens geeignet ist. Neben etwaigen fachlichen Fragen oder der sozialen und menschlichen Eignung für die ausgeschriebene Stelle werden - allerdings zumeist nicht im ersten Gespräch - Verhandlungen über das Gehalt und den weiteren Inhalt des Arbeitsvertrages geführt. Hierbei sind neben der Vergütung vor allem die Zahl der Urlaubstage, die Arbeitszeiten, evtl. geltende tarifvertragliche Regelungen, zusätzliche Vergütungen oder Prämien zu klären. Aber auch der Arbeitnehmer soll die Gelegenheit erhalten, Fragen zum Unternehmen zu stellen, und dieses eventuell auch zu besichtigen, damit auch er für sich entscheiden kann, ob er in dem Betrieb überhaupt arbeiten will.
Sollten Sie hierzu rechtliche Fragen haben, beantworten Ihnen diese gerne unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte. Stand: 30.11.2011