Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vordienstzeiten
Gerade im Beamtenrecht war und ist die Frage der Anrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von großer Bedeutung. Vordienstzeiten sind jene Zeiträume, in denen der Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes tätig war. Diese Vordienstzeiten waren meist nur zur Hälfte in die gesamtversorgungsfähige Zeit einzurechnen (sog. Halbanrechnungsgrundsatz).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22. März 2000 (VersR 2000, 835 = NJW 2000, 3341) in der Halbanrechnung derartiger Vordienstzeiten bei voller Berücksichtigung der gesetzlichen Rente einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gesehen, den es nur bis zum Ablauf des Jahres 2000 tolerierte.
Bei Fragen zu Vordienstzeiten helfen Ihnen unserer Rechtsanwälte gerne weiter.
Stand: 18.05.2011