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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vertretervertrag


Ein Vertretervertrag ist im Wesentlichen dem Handelsvertreterrecht zuzuordnen. Gemeint ist überwiegend der Handelsvertretervertrag, dessen Ausgestaltung auf Basis der §§ 84 ff. HGB erfolgt. In Deutschland, in der EU sowie auch in weiteren Ländern ist der Gestaltungsspielraum von Verträgen mit Handelsvertretern gesetzlich geregelt.

Von Vertreterverträgen spricht man aber auch im Zusammenhang mit einer Stellvertretung. Eine solche liegt vor bei Abgabe einer Willenserklärung oder deren Empfang für einen anderen in dessen Namen. Voraussetzung ist also ein eigenverantwortliches unmittelbares Handeln in fremden Namen und eine entsprechende Vertretungsmacht. Der Vertreter gibt eine eigene Willenserklärung ab und macht offenkundig, dass er für einen anderen handelt. Er muss die Befugnis haben, mit Wirkung für einen anderen verbindliche rechtsgeschäftliche Regelungen einzugehen. Dies kann durch einen Vertretervertrag dokumentiert werden, wie es z.B. bei einem Arzt-Vertretervertrag oder Vertreterverträgen für Zahnärzte, Tierärzte oder auch anderen Berufsgruppen der Fall ist.

Einzelfallfragen zum Handelsvertretervertrag beantworten Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte aus dem Arbeits- und Handelsvertreterrecht.
Stand: 03.02.2012

   
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