Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vertragsverlängerung
Nach dem Leitbild des Gesetzgebers werden Arbeitverträge als so genannte Dauerschuldverhältnisse normalerweise auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz können jedoch auch befristete Arbeitsverhältnisse geschlossen werden. Die Befristung kann mit Sachgrund erfolgen, weil zum Beispiel der Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht oder weil der befristet eingestellte Arbeitnehmer einen erkrankten Kollegen vertreten soll. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit befristete Arbeitverträge ohne Sachgrund abzuschließen. Allerdings hält das Gesetz für diesen Fall eine äußerst komplizierte Regelung, in welchen Zeiträumen derartigen Befristungen zulässig sind. Eine unwirksame Befristung führt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Dies kann durch ein Arbeitsgericht festgestellt werden.
Bei Fragen zur Vertragsverlängerung im Arbeitsrecht können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben
Stand: 30.07.2011
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