Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vertragskündigung
Unter einer Kündigung versteht man allgemein die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Allerdings kann man nicht jeden Vertrag einfach kündigen, in den meisten Fällen hat man nur die Möglichkeit des Rücktritts, eine weitestgehend gesetzliche Regelung. Eine Kündigung kommt grds. nur bei Dauerschuldverhältnissen in Betracht. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, denn Zeitverträge können regelmäßig nicht gekündigt werden. Bei einer ordentlichen Kündigung ist zumeist eine gesetzliche, oder vertragliche Frist festgelegt. Regelungen, die eine Kündigung ausschließen sind oft unwirksam (Ausnahme: Zeitverträge).
Die Bandbreite der einzelnen Beratungsthemen ist groß, sei es eine Kündigung im Bereich Mietrecht, Arbeitsrecht oder Vertragsrecht (z.B. Abos oder Fitnessvertrag). Dabei ist jedes Problem individuell, z.B. sind manchmal bestimmte Formerfordernisse zu beachten. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Verträge oder Schriftverkehr bereit.
Stand: 05.08.2011
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