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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vertragsänderungen

Die Änderung von arbeitsvertraglichen Regelungen ist im beiderseitigem Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jederzeit möglich, entweder durch eine Neufassung des Arbeitsvertrages oder durch einen Nachtrag.

Selbstverständlich darf der Arbeitgeber auf diesem Wege keine Änderungen anbieten, die gegen Treu und Glauben, die guten Sitten oder Schutzbestimmungen der Arbeitnehmer verstoßen.

Im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist darauf zu achten, dass die Änderung des Endzeitpunktes des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht mit Änderungen anderer Arbeitsbedingungen einher gehen darf. Anderenfalls besteht die Gefahr für den Arbeitgeber, dass die weitere Befristung unwirksam ist und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt.

Einseitige Änderungen des Vertrages sind nur auf Grund einer Änderungskündigung möglich. Gegen diese kann sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage wehren.

Einzelheiten dazu und zu weiteren Themen im Zusammenhang mit Änderungen des Arbeitsvertrages besprechen Sie bitte mit unseren Anwälten aus dem Bereich Arbeitsrecht.
Stand: 31.05.2010
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