Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer, die zusätzlich zum laufenden Gehalt oder als Teil des Arbeitslohnes erfolgen. Die Höhe der Leistungen ist in Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen geregelt. Sie beträgt zwischen sechs und vierzig Euro monatlich. Um die Leistungen zu erhalten, muss ein Arbeitnehmer zunächst einen Sparvertrag über eine begünstigte Anlageform, etwa Bausparen, abschließen und die darüber ausgestellte Arbeitgeberbescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen, damit dieser die vermögenswirksamen Leistungen auf das Anlagekonto überweist. Die Leistungen sind als Einkünfte steuer- und sozialabgabenpflichtig, die direkt bei der Lohnabrechnung abgeführt werden.
Fragen zu allen rechtlichen Belangen, die sich im Zusammenhang mit vermögenswirksamen Leistungen ergeben können, beantworten Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne im Rahmen einer Telefonberatung oder per E-Mail.
Stand: 25.11.2010
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