Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verfall von Urlaub
Ein Verfall von Urlaub liegt vor, wenn ein ursprünglich erwirkter Urlaubsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann.
Im Bundesurlaubsgesetz finden sich hierzu Normen, wann ein Urlaubsanspruch verfällt und welchen Fällen eine Übertragung auf das nächste Jahr möglich ist. Meist kommt es bezüglich des Verfalls bzw. der Übertragung von Urlaubstagen ins nächste Jahr insbesondere darauf an, aus welchem Grund der Urlaub nicht rechtzeitig genommen werden konnte.
Tarifverträge oder auch Arbeitsverträge sehen oft eine längere Übertragungsmöglichkeit von Urlaubsansprüchen vor, als das Gesetz dies gewährt. Probleme gibt es hierbei aber z.B. immer wieder, wenn ein Arbeitnehmer für längere Zeit erkrankt und deshalb den Urlaubsanspruch nicht geltend machen kann oder wenn aus betrieblichen Gründen über das Verfallsdatum hinaus kein Urlaub gewährt wird.
Fragen zum Thema Urlaubsverfall beantworten Ihnen gerne unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Kooperationsanwälte. Stand: 05.08.2011