Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Urlaubsverweigerung
Der Arbeitnehmer hat seinen Urlaubsanspruch grundsätzlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen, um ihn zur Festlegung des Urlaubs zu veranlassen. Eine Urlaubsverweigerung ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich oder wenn Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer bestehen, die aus sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen. Im Allgemeinen gilt aber: die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind vorrangig gegenüber den betrieblichen Interessen zu berücksichtigen. Verweigert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen ihm zustehenden Urlaub zu Unrecht, so hat der Arbeitnehmer unter Umständen einen Schadensersatzanspruch, bzw. kann seinen Anspruch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen.
Welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können, wann Sie als Arbeitgeber den Urlaub verweigern dürfen, all dies erfahren Sie unter der genannten Rufnummer von unseren erfahrenen Kooperationsanwälten. Stand: 16.08.2010
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Urlaubsverweigerung
Urlaubserteilung nach erfolgter Kündigung Frage: Mein jetztiger Arbeitgeber besteht darauf, mir meinen Resturlaub auszubezahlen! Im Mai 2009 habe ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht und ordnungsgemäß zum 01.08.2009 gekündigt... Antwort: Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt sehe ich keinen Grund, der der Urlaubserteilung entgegensteht. Der Arbeitnehmer hat seinen Urlaubswunsch grundsätzlich gegenüber dem Arbeitgeber gelten ...⇒ zum vollständigen Fall