Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Urlaubstage
Urlaubstage sind bezahlte Freizeit, die dem Arbeitnehmer und ggf. auch dem Arbeitslosen 'am Stück' zu gewähren sind. Das jährliche Minimum an Urlaubszeit ist in §3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Danach hat ein Arbeitnehmer 24 Tage Urlaub im Jahr, wobei sich die 24 Tage auf eine 6-Tage-Woche beziehen.
In den meisten Fällen sind abweichende Regelungen in Tarifverträgen, die Gesetzeskraft haben, ausgehandelt. Fragen zum Urlaubsrecht berühren den Anwendungsbereich vieler Vorschriften, z.B. beim selbständigen Urlaubsantritt, bei der Freistellung, bei der Ausbezahlung von Urlaub, bei der Nichtgewährung von Urlaub durch den Arbeitgeber usw.
Dabei ist jedes Einzelproblem und jeder Arbeitsvertrag anders, so dass allgemeine Ausführungen eher verwirren als helfen.
Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort per Telefon klären.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. den Arbeitsvertrag bereit.
Stand: 16.08.2010
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