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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Urlaubstag

Der Mindesturlaubsanspruch jedes Arbeitnehmers - also der Anspruch auf bezahlte Freizeit - ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Darüber hinaus gibt es u. a. vielfältige Urlaubsregelungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen, im Schwerbehindertenrecht usw.

Ein Urlaubstag bedeutet daher die bezahlte Freistellung für diejenige Arbeitszeit eines Tages, die ohne Urlaubsgewährung ansonsten hätte geleistet werden müssen. Wenn beispielsweise die regelmäßige Arbeitszeit 5 Stunden pro Tag beträgt, so bedeutet ein Urlaubstag die bezahlte Freistellung von 5 Arbeitsstunden.

Eine Freistellung ist grundsätzlich nur möglich, wenn eine Arbeitsverpflichtung besteht. So hat der Arbeitnehmer z. B. dann, wenn er im Urlaub erkrankt, Anspruch auf Nichtanrechnung der krankheitsbedingten Fehltage auf seinen Urlaubsanspruch.

Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch nicht verloren geht, wenn der Arbeitnehmer aus Krankheitsgründen den Urlaub nicht im laufenden Urlaubsjahr nehmen kann.

Die Fragen nach dem Urlaub, den Voraussetzungen seiner Gewährung, der Urlaubsdauer und Vergütung machen eine Vielzahl der Anfragen bei der Deutschen Anwaltshotline aus. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an unsere Anwälte aus dem Bereich Arbeitsrecht. Hilfreich ist es, wenn Sie den Arbeitsvertrag und eine Lohnabrechnung bereithalten.
Stand: 31.05.2010

   
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