Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Urlaubssperre
Häufig hören wir Fragen von Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber aufgrund von Auftragsspitzen eine Urlaubssperre verhängt haben. Eine Urlaubssperre ist nur bei dringenden Gründen zulässig und muss vom Arbeitgeber entsprechend begründet werden. Nicht selten kommt es unter den Arbeitnehmern auch zu Unstimmigkeiten über die Urlaubsplanung. Hier gilt in den Betrieben häufig der Grundsatz, dass Arbeitnehmer mit Familie zu den Ferienzeiten Erholungsurlaub bekommen, damit der Urlaub mit der Familie gemeinsam verbracht werden kann, während jüngere und unverheiratete Arbeitnehmer zu diesen Zeiten eine Urlaubssperre haben. Dies kann eine Benachteiligung darstellen.
Bei Fragen zur Urlaubssperre können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Urlaubssperre
Resturlaub wurde bei der Kündigung verweigert - Wie ist hier die Rechtslage? Frage: Ich habe zum 16.1.2011 gekündigt und habe noch 10 Tage Resturlaub. Mein Arbeitgeber möchte mir den Urlaub nicht in Freizeit geben sondern ausbezahlen mit der Begründung dass Urlaubssperr... Antwort: Sehr geehrter Mandant,äußert der Arbeitnehmer Urlaubswünsche, muss der Arbeitgeber diesen nachkommen, sofern er sich nicht wiederum darauf berufen kann, dass dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmer ...⇒ zum vollständigen Fall